Wenn Sie eine Beschwerde bezüglich der Qualität der Dienste einer Eisenbahngesellschaft einreichen möchten, dann können Sie dies direkt bei der betreffenden Gesellschaft vornehmen. Sie müssen Ihre Beschwerde innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Zwischenfall einreichen. Das Eisenbahnunternehmen muss Sie, wenn Sie dies beantragen, über das Verfahren der Beschwerdebehandlung informieren. Nachstehend einige Links:

Die Eisenbahngesellschaft muss innerhalb eines Monats auf Ihre Beschwerde antworten. Erforderlichenfalls (beispielsweise bei Beschwerden, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern) kann die Eisenbahngesellschaft diesen Zeitraum nach vorheriger Mitteilung bis auf drei Monate verlängern.

Sind Sie nicht zufrieden mit der Antwort der Eisenbahngesellschaft oder haben Sie keine Antwort erhalten? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit.

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