Alle Rechte und Pflichten der Fahrgäste und der Eisenbahngesellschaften sind im Europäischen Gesetz festgeschrieben (Verordnung Nr. 2021/782). Dieses Gesetz ersetzt die europäische Verordnung 1371/2007, die bis zum 06.06.2023 in Kraft war.Die Eisenbahngesellschaften dürfen jederzeit mehr anbieten als es ihre Pflicht ist, jedoch darf dies nie zum Nachteil ihrer Fahrgäste sein.

Verordnung Nr. 2021/782